Wir beraten unsere Mandanten auch in allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen außergerichtlich und vor Gericht. Zu unserem Tätigkeitsspektrum zählt unter anderem das Kaufrecht, Verbraucherschutzrecht, Darlehensrecht, Maklerrecht und allgemeines Vertragsrecht.
Darüber hinaus sind wir auch rechtsgestaltend tätig, z.B. bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).