Als Wettbewerbsrecht oder als Lauterkeitsrecht werden die Rechtsnormen bezeichnet, welche das wettbewerbskonforme Verhalten von Unternehmen regeln. Durch diese Regelung wird der Wettbewerb vor Verfälschungen durch unlautere geschäftliche Handlungen (z.B. irreführende Werbung, Herabsetzung, belästigende Werbung, Nichteinhaltung von Preisangaben Vorschriften, etc.) geschützt. Solche Regelungen sind insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), jedoch auch in anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Wir befassen uns im Rahmen unserer Tätigkeit außergerichtlich mit dem Ausspruch oder der Abwehr von Abmahnungen, insbesondere zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und den begleitenden Ansprüchen wie Schadensersatz und Auskunft sowie die Geltendmachung von einhergehenden Kostenerstattungsansprüchen.
Gerichtlich setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten im Rahmen von einstweiligen Verfügungen oder im Rahmen von ordentlichen Hauptsacheverfahren durch bzw. unterstützen den Mandanten bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche.