Das Vertriebsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Absatz von Waren und Dienstleistungen. Hier beraten wir unsere Mandanten vor allem im Bereich der Vertragsgestaltung, insbesondere beim Abschluss von Vertriebsverträgen, z.B. Vertragshändlerverträgen oder Handelsvertreterverträgen.
Des Weiteren umfasst unser Tätigkeitsspektrum die Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitfällen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, Schadenersatzansprüchen, Ausgleichsansprüchen oder Beendigung solcher Vertriebsverträge.