Das Versicherungsrecht umfasst das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer im Rahmen von privaten Versicherungsverträgen. Wie vertreten in diesem Bereich hauptsächlich Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungs- und Deckungsansprüchen gegenüber ihren Versicherern. Häufig spielen in derartigen Streitigkeiten auch vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen eine Rolle, auf Grund derer der Versicherer die Anfechtung oder den Rücktritt erklärt und keine Leistungen erbringt. Wir vertreten Versicherungsnehmer sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in folgenden Bereichen:
Allgemeines Versicherungsrecht und Versicherungsvertragsrecht:
- Abwehr von vom Versicherer ausgeübten Kündigungen, Rücktritten, Anfechtungen von Versicherungsverhältnissen
- Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers
- Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen
- Risikoausschlüsse
- Falschberatung und Beratungsfehler bei Abschluss des Versicherungsvertrages
Personenversicherung:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Haftpflichtversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Sachversicherung:
- Kfz-Fahrzeugversicherung (Teil- und Vollkaskoversicherung)
- Wohngebäudeversicherung
- Einbruch-Diebstahlversicherung
- Hausratsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Maschinenversicherung
Und:
- Rechtsschutzversicherung
- Reiseversicherung (Reiserücktritt, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung)
- D&O Versicherung
In unserer Kanzlei in Ulm berät und vertritt Sie in Versicherungsrecht Herr Roland Spiegel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht.