Das Verkehrsrecht umfasst die Regulierung von Verkehrsunfällen (Verkehrszivilrecht), die Vertretung von Mandanten in Bußgeldverfahren und Strafverfahren wegen verkehrsrechtlichen Verstößen (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) und das Recht der Fahrerlaubnis.
Das Verkehrszivilrecht umfasst dabei v.a. die Geltendmachung von folgenden Ansprüchen:
- Reparaturkosten (konkrete oder fiktive Abrechnung)
- Sachverständigenkosten
- Wertminderung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Abschleppkosten
- Ab- und Anmeldekosten
Bei der Verletzung von Personen:
- Schmerzensgeld
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Umbaukosten
- Unterhaltsausfall bei tödlichen Unfällen
Unsere Rechts- und Fachanwälte für Verkehrsrecht vertreten Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Hier verfügen wir über besondere Erfahrungen bei der Abwicklung von Großschadensfällen, bei denen schwere Verletzungen mit erheblichen Dauerfolgen eingetreten sind oder auch tödliche Verletzungen.
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geht es u.a. um folgende Bereiche, wobei ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl häufig mit einem Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden ist:
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsunterschreitung
- Verstoß gegen Vorschriften der StVO
Im Bereich des Rechtes der Fahrerlaubnis vertreten wir Sie bei Streitigkeiten mit der Führerscheinstelle, insbesondere bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder wenn eine beantragte Fahrerlaubnis nicht erteilt wird ( z.B. MPU).
In unserer Kanzlei beraten und vertreten Sie in Verkehrsecht Herr Thomas Maurer (Fachanwalt für Verkehrsrecht), Herr Jan Schaufler und Herr Roland Spiegel (Fachanwalt für Verkehrsrecht). Rechtsanwalt Roland Spiegel ist zudem ADAC-Vertragsanwalt.