Die Nachfolgeplanung ist für Selbständige und Unternehmensinhaber von zentraler Bedeutung. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei ihrer Zielsetzung, rechtzeitig die Weichen für die Zukunft zu stellen. Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung von mittelständischen Unternehmen.
Die Unternehmensnachfolge kann auf unterschiedlichste Art und Weise angegangen und geregelt werden, wobei wir gezielt auf die Bedürfnisse unserer Mandanten eingehen. Lösungen ergeben sich dabei häufig aus dem Gesellschaftsrecht und dem Erbrecht. Darüber hinaus sind auch alter-native Wege der Unternehmensnachfolge denkbar, beispielsweise über (Volljährigen-) Adoptionen.