„Recht haben“ heißt bekanntermaßen noch nicht „Recht bekommen“. In vielen Fällen ist es erforderlichen, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, beispielsweise wenn eine außergerichtliche Lösung nicht hierbeigeführt werden kann. Wir stehen unseren Mandanten in Prozessverfahren zur Seite und setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche ein. Dies beinhaltet die rechtliche Vertretung in Eilverfahren bis hin zu komplexen (und teils auch langwierigen) Großverfahren über mehrere Instanzen.
Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Gerichtsverfahren vor den ordentlichen Gerichten
- Verfahren zum einstweiligen Rechtschutz
- Schiedsverfahren
- Mediationsverfahren
- Zwangsvollstreckungsverfahren