Wir beraten unsere Mandanten zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen. Kerngeschäft ist die Begleitung bei geplanten Transaktionen und die Erstellung und/oder Prüfung von entsprechenden (Anteils-) Kaufverträgen, wobei wir sowohl zum Kapital- als auch Personengesellschaftsrecht beraten. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung zu mittelbaren Unternehmensbeteiligungen (z.B. Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen, Treuhandmodelle, etc.).
Zusätzlich unterstützen wir unsere Mandanten bei etwaigen auftretenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und setzen entsprechende Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich durch.