Im Bereich des Handelsrechts beraten wir insbesondere zu folgenden Bereichen:
- Recht der Firma und des Kaufmanns
- Eintritt in ein bestehendes Handelsgewerbe / Firmenfortführung
- Prokura und sonstige Formen handelsrechtlicher Vollmachten
- Handelsgeschäfte und Handelskäufe
- Fragestellungen im Zusammenhang mit Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB)
Darüber hinaus beraten wir auch zu internationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Einen Schwerpunkt bildet dabei die das UN-Kaufrecht (CISG).