Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes befassen wir uns mit den gewerblichen Schutzrechten (den Rechten am geistigen Eigentum, Immaterialgüterrechten) und dem Lauterkeitsrecht, dass vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt ist. Wir sind insbesondere im Bereich des Kennzeichenrechts (Marken, geschäftliche Bezeichnungen) und dem Design- und Geschmacksmusterrecht tätig. Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren, und außergerichtlich.
Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen:
- Anmeldung und Prüfung von Schutzrechten, insbesondere von deutschen und europäischen Markenanmeldungen.
- Durchsetzung der sich aus gewerblichen Schutzrechten ergebenden Rechte (Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche)
- Verteidigung gegen Abmahnungen/Unterlassungsansprüche aus gewerblichen Schutzrechten
- Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und wettbewerbsrechtliche Ansprüche
- Vertretung und Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss von Lizenzverträgen