Gesundheitsrecht

Ihre Anwälte im Bereich Gesundheitsrecht

Das Gesundheitsrecht umfasst in seiner Gesamtheit unterschiedliche Rechtsbereiche, zu denen wir unsere Mandanten beraten. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Beratung von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bzw. Krankenhausträgern. In diesem Zusammenhang beraten wir unter anderem zu Kooperationen und Kooperationsformen im Gesundheitswesen (z.B. Gründung von Medizinischen Versorgungszentren), berufsrechtlichen Fragestellungen (Berufsrecht der Heilberufe) und zum Vertragsarztrecht. Dies beinhaltet auch die Vertretung vor Behörden und Gremien.