Wir beraten Geschäftsführungsorgane, Aufsichtsgremien oder einzelne Gesellschafter sowie Unternehmerfamilien in allen Facetten des Gesellschaftsrechts, einschließlich der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (sowohl bei Gründung als auch bei der zeitgemäßen Fortentwicklung). Wir begleiten moderierend, bei Bedarf auch gerichtlich Gesellschafterstreitigkeiten ebenso wie Konflikte zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern. Insbesondere bei der gesellschaftsrechtlichen Beratung von Freiberuflern können wir auf eine umfassende Expertise und Erfahrung zurück-greifen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Veräußerung und Umstrukturierung von Unternehmen sowie die Nachfolgeplanung. Des Weiteren beraten wir auch zu vereinsrechtlichen Fragestellungen und behandeln für unsere Mandanten Compliance-Themen bei allen Gesellschaftsformen.