Compliance – der Begriff stammt aus den USA und Großbritannien und bedeutet übersetzt „Regelbefolgung“. Compliance steht deshalb für die Einhaltung von Gesetzen, aber auch von freiwilligen Kodizes in Unternehmen. Die Compliance-Kultur wurde im angloamerikanischen Raum entwickelt und zwischenzeitlich nach und nach auch in unserem Rechtssystem übernommen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) beschreibt die Verpflichtung zur Einhaltung und Beachtung von Compliance für Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Eine Pflicht, einen entsprechenden Kodex für Organe einer GmbH zu etablieren besteht (bislang) nicht.
Was ist der Sinn und Zweck von Compliance? – Compliance, also die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien oder auch Kodizes, soll das Unternehmen und die hierfür Verantwortlichen vor Schaden bewahren. Deshalb benötigt ein Unternehmen Richtlinien dort, wo Risiken bestehen. Risiken, die man durch entsprechende Regeln eindämmen und bestenfalls deren Realisierung hierdurch verhindern kann. Compliance-Strukturen sollen deshalb helfen, die wirtschaftlichen wie rechtlichen Risiken zu lokalisieren und durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren.
Wir können unseren Mandanten dabei helfen, rechtliche Risiken im Unternehmen zu erkennen und Ansätze zeigen, diese zu vermeiden. Compliance dient der Haftungsvermeidung, leistet Korruptionsprävention, dient der Vermeidung von Wettbewerbsverstößen und Vermögensdelikten. Sie dient damit insgesamt dazu, Ihr Unternehmen vor Reputationsverlust zu schützen. Die rechtlichen Risiken innerhalb eines Unternehmens sind dabei komplex. Als Team von Anwälten können wir dazu beitragen, Risiken im Bereich des Arbeitsrechts, Gesellschaftsrechts, Wettbewerbsrecht, Korruption, Datenschutz und Compliance & Strafrecht zu analysieren.