Wir beraten selbständige und niedergelassene sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte zu sämtlichen die ärztliche Berufsausübung betreffenden Fragestellungen. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung zum Zulassungs- und Vertragsarztrecht. Hier unterstützen wir unsere Mandanten umfassend und kompetent in laufenden Verfahren gegenüber ärztlichen Zulassungsausschüssen sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen.