Medizinrecht


MÖSSNER berät Dr. Bora Akyürek bei MVZ-Gründung



MÖSSNER hat Herrn Dr. Bora Akyürek bei der Gründung des MVZ Dr. Bora Akyürek und der hier-für erforderlichen Einbringung seiner bisherigen Praxis in die Dr. Bora Akyürek GmbH als Träger-gesellschaft des MVZ beraten. Die Beratung umfasste sowohl die regulatorische als auch die ge-sellschaftsrechtliche Umsetzung des Projekts. Aufgrund der gewünschten Konstruktion als „1-Mann-MVZ-GmbH“ lag ein besonderes Augenmerk auf den Vorgaben des Bundessozialgerichts im Urteil vom 26.01.2022 (Az.: B 6 KA 2/21 R) zur vertragsärztlichen Tätigkeit eines beherrschen-den Gesellschafters in „seinem“ MVZ.

Herr Dr. Bora Akyürek betrieb bislang eine der größten hausärztlichen Praxen im Großraum Ulm mit insgesamt drei Standorten. Durch die MVZ-Gründung soll die Grundlage für eine weitere (ggf. fachgebietsübergreifende) Expansion der Praxis geschaffen werden. Mit der Gründung der Dr. Bora Akyürek GmbH ist außerdem der „regulatorische Grundstein“ für das geplante Ärztehaus am Eselsberg als allgemeinmedizinisches Zentrum in Ulm gelegt.

Als Berater waren von MÖSSNER tätig: Markus Zitterbart (Medizinrecht), Maximilian Eh (Medizin-recht, Gesellschaftsrecht), Dr. Matthias Wallimann (Gesellschaftsrecht).


Zurück zur Übersicht

Ihre Anwälte im Bereich Medizinrecht