Verkehrsrecht


Kommt es in der StVo zur Reform der Reform?



In einem früheren Beitrag haben wir auf die Neuigkeiten in der StVO hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es jedoch bereits nach kurzer Zeit neue Entwicklungen:

Derzeit sind wohl Überlegungen im Gang, die Verschärfungen im Hinblick auf die Fahrverbote möglicherweise wieder zu ändern. Es ist jedoch nicht klar, ob bezüglich der Farbverbote wieder auf den alten Stand zurückgegangen wird, wo bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts ein Fahrverbot verhängt wurde, oder ob ein Mittelweg gewählt wird, der dahingehend aussehen könnte, dass zukünftig bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 26 km/h und außerorts um 31 km/h ein Fahrverbot verhängt wird.

In jedem Fall sollte deshalb gegen Bußgeldbescheide, die von der alten Regelung abweichen und ein Fahrverbot vorsehen, vorgegangen werden. Sollte es nämlich zu einer erneuten Änderung kommen, könnte bei dann noch nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheiden die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel in § 4 Abs. 3 OWiG gelten. Hiernach ist die mildere gesetzliche Regelung, die zum Zeitpunkt der Entscheidung gilt, anzuwenden.


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