Corona-Update
Geplante Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat angekündigt, dass unter gewissen Voraussetzungen für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden soll. Durch die geplante gesetzliche Regelung sollen Unternehmen geschützt werden, bei denen infolge der Corona-Epidemie eine finanzielle Schieflage eingetreten ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt mit, dass mit der geplanten gesetzlichen Regelung vermieden werden soll, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können. Laut der diesbezüglichen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16.03.2020 soll Voraussetzung für die Aussetzung sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html.
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