Gesellschaftsrecht
Die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ als neue Rechtsform?
Die Bundesregierung prüft derzeit mit der sog. „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (kurz: GmgV) die Einführung einer neuen Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht. Ziel dieser Überlegung ist es, insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Mittelstand eine zusätzliche Möglichkeit zu eröffnen, ihr Unternehmen langfristig und werteorientiert fortzuführen. Die neue Rechtsform soll eine Brücke schlagen zwischen klassischer Kapitalgesellschaft und Stiftung, um so eine nachhaltige Eigentümerstruktur zu ermöglichen, die den Fortbestand des Unternehmens sichert.
1. Nachfolgeproblematik im Mittelstand
Viele Familienunternehmen stehen vor der Herausforderung, keinen geeigneten Nachfolger zu finden. Häufig möchten viele Inhaber ihr Lebenswerk nicht an Investoren verkaufen oder in eine Stiftung einbringen. An diesem Stelle soll nach den Überlegungen der Bundesregierung das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ansetzen. Das Grundprinzip besteht darin, dass das Vermögen des Unternehmens dauerhaft im Betrieb verbleibt und nicht frei an Gesellschafter ausgeschüttet oder durch einen Verkauf entnommen werden kann. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen unabhängig bleibt und langfristig wirtschaften kann.
2. Ziele der neuen Rechtsform
Ziel der geplanten Regelung ist es, verantwortungsvolles Unternehmertum zu fördern und kurzfristigen Gewinninteressen entgegenzuwirken. Unternehmen sollen stärker in der Lage sein, Gewinne zu reinvestieren, Arbeitsplätze zu sichern und nachhaltige Unternehmensziele zu verfolgen. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen könnte damit vor allem für mittelständische Unternehmen interessant werden, die auf eine werteorientierte, stabile und langfristige Unternehmensführung setzen.
3. Offene Fragen, mögliche Herausforderungen und Alternativen
Das Vorhaben wirft naturgemäß eine Reihe offener Fragen auf. Unklar ist beispielsweise noch, wie genau die Vermögensbindung rechtlich konkret ausgestaltet werden soll und welche steuerlichen Konsequenzen damit verbunden wären. Zudem könnte die eingeschränkte Möglichkeit zur Gewinnausschüttung die Kapitalbeschaffung erschweren und die Attraktivität für Investoren verringern. Für viele Unternehmen dürfte daher entscheidend sein, ob sich das Modell in der Praxis als flexibel und rechtssicher erweist.
Bis zur möglichen Einführung einer neuen Rechtsform stehen Unternehmerinnen und Unternehmern weiterhin bewährte Strukturen zur Verfügung. Neben einer Stiftung kann auch an Regelungen im Gesellschaftsvertrag gedacxht werden, die das Prinzip des sog. Verantwortungseigentums aufgreifen. Finden mittelständische Unternehmer innerhalb der eigenen Familie keinen Nachfolger, so kann an Mitarbeiterbeteiligungen oder an einen sog. Management-Buy-Out gedacht werden. Dabei wird das Unternehmen an bereits dort tätige Mitarbeiter oder Fremdgeschäftsführer verkauft, um dadurch eine Fortführung zu ermöglichen.
4. Fazit
Die geplante Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist ein interessanter Ansatz, um die Nachfolgeproblematik im Mittelstand neu zu denken und verantwortungsvolles Unternehmertum zu stärken. Ob und wann die neue Rechtsform tatsächlich kommt, bleibt allerdings abzuwarten. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer kann es sich schon jetzt lohnen, über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nachzudenken, um den Fortbestand ihres Unternehmens und die Wahrung der eigenen Werte auch über den Generationswechsel hinaus zu sichern.
Unsere Kolleginnen und Kollegen beraten umfassend im Gesellschaftsrecht und zu Fragen der Unternehmensnachfolge. Sprechen Sie uns gerne an!
1. Nachfolgeproblematik im Mittelstand
Viele Familienunternehmen stehen vor der Herausforderung, keinen geeigneten Nachfolger zu finden. Häufig möchten viele Inhaber ihr Lebenswerk nicht an Investoren verkaufen oder in eine Stiftung einbringen. An diesem Stelle soll nach den Überlegungen der Bundesregierung das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ansetzen. Das Grundprinzip besteht darin, dass das Vermögen des Unternehmens dauerhaft im Betrieb verbleibt und nicht frei an Gesellschafter ausgeschüttet oder durch einen Verkauf entnommen werden kann. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen unabhängig bleibt und langfristig wirtschaften kann.
2. Ziele der neuen Rechtsform
Ziel der geplanten Regelung ist es, verantwortungsvolles Unternehmertum zu fördern und kurzfristigen Gewinninteressen entgegenzuwirken. Unternehmen sollen stärker in der Lage sein, Gewinne zu reinvestieren, Arbeitsplätze zu sichern und nachhaltige Unternehmensziele zu verfolgen. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen könnte damit vor allem für mittelständische Unternehmen interessant werden, die auf eine werteorientierte, stabile und langfristige Unternehmensführung setzen.
3. Offene Fragen, mögliche Herausforderungen und Alternativen
Das Vorhaben wirft naturgemäß eine Reihe offener Fragen auf. Unklar ist beispielsweise noch, wie genau die Vermögensbindung rechtlich konkret ausgestaltet werden soll und welche steuerlichen Konsequenzen damit verbunden wären. Zudem könnte die eingeschränkte Möglichkeit zur Gewinnausschüttung die Kapitalbeschaffung erschweren und die Attraktivität für Investoren verringern. Für viele Unternehmen dürfte daher entscheidend sein, ob sich das Modell in der Praxis als flexibel und rechtssicher erweist.
Bis zur möglichen Einführung einer neuen Rechtsform stehen Unternehmerinnen und Unternehmern weiterhin bewährte Strukturen zur Verfügung. Neben einer Stiftung kann auch an Regelungen im Gesellschaftsvertrag gedacxht werden, die das Prinzip des sog. Verantwortungseigentums aufgreifen. Finden mittelständische Unternehmer innerhalb der eigenen Familie keinen Nachfolger, so kann an Mitarbeiterbeteiligungen oder an einen sog. Management-Buy-Out gedacht werden. Dabei wird das Unternehmen an bereits dort tätige Mitarbeiter oder Fremdgeschäftsführer verkauft, um dadurch eine Fortführung zu ermöglichen.
4. Fazit
Die geplante Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist ein interessanter Ansatz, um die Nachfolgeproblematik im Mittelstand neu zu denken und verantwortungsvolles Unternehmertum zu stärken. Ob und wann die neue Rechtsform tatsächlich kommt, bleibt allerdings abzuwarten. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer kann es sich schon jetzt lohnen, über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nachzudenken, um den Fortbestand ihres Unternehmens und die Wahrung der eigenen Werte auch über den Generationswechsel hinaus zu sichern.
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