Verkehrsrecht


BGH: Anrechnung einer unfallbedingten Wertminderung beim Restwertleasingvertrag



Leasingverträge über Fahrzeuge sind weit verbreitet. Nicht selten tritt bei Rückgabe des Leasingfahrzeuges die Thematik auf, wie mit Wertminderungen zu verfahren ist, die im Rahmen eines fremdverschuldeten Unfalles während der Leasingzeit an den Leasingeber bezahlt werden. Mit dieser Frage hatte sich der BGH in seiner Entscheidung vom 30.09.2020 auseinanderzusetzen.

Der BGH bestätigte unter Fortführung seiner Rechtsprechung, dass die dem Leasinggeber aus einem Schadensfall zustehenden Entschädigungsleistungen eines Versicherers dem Leasingnehmer zugutekommen müssen, indem er sie für die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeuges verwendet oder diese bei Vertragsende auf den Schadensersatz- oder Ausgleichsanspruch anrechnet. Entgegen dem Berufungsgericht gilt dies unabhängig davon, ob der Leasinggeber – wie vorliegend vom Berufungsgericht angenommen – von einem vertraglich vereinbarten Andienungsrecht Gebraucht macht oder das Fahrzeug verwertet.

Urteil BGH vom 30.09.2020, Az. VII ZR 48/18


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