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Änderungen in der StVO und im Bußgeldkatalog



Am Valentinstag 2020 hat der Bundesrat einer Änderung der StVO und des Bußgeldkataloges zugestimmt. Danach kommt es zu massiven Veränderungen, die auf mittelfristige Sicht auch erhebliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben können.

Diese Regelungen treten ab 28.04.2020 in Kraft.

- Gab es bisher bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und außerorts ein Bußgeld, wird dies zukünftig bereits ab 16 km/h der Fall sein. Noch erheblicher ist jedoch die Regelung, dass es zukünftig bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 km/h und mehr 1 Punkt gibt und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat. Dies war früher erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 31 km/h und mehr der Fall.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts gibt es zukünftig ein Fahrverbot und 1 Punkt nicht erst ab einer Überschreitung von 41 km/h, sondern bereits ab einer Geschwindig-keitsüberschreitung von 26 km/h.

Das zuständige Bundesministerium prüft jedoch derzeit, ob eine Änderung der Anl. 13 der Fahrerlaubnisverordnung dahingehend vorgenommen werden soll, dass ab einer Geschwindig-keitsüberschreitung von 16 km/h 1 Punkt eingetragen wird und bei einem Fahrverbot stets 2 Punkte eingetragen werden. Dies ist zwar bislang noch nicht die Gesetzeslage, es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass eine solche Änderung in naher Zukunft erfolgt.

Dabei ist auch von Bedeutung, dass bei der Verhängung von Punkten unterschiedliche Tilgungsfristen gelten. Bei 1 Punkt beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre, bei 2 Punkten fünf Jahre. Sind insgesamt 8 Punkte erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach 6 Monaten möglich.

Es gibt darüber hinaus weitere einschneidende Veränderungen. Einige sollen nachfolgend dargestellt werden.

Wer bislang keine Rettungsgasse gebildet hatte, hatte ein Bußgeld i.H.v. 200,00 € zu bezahlen und erhielt 2 Punkte. Zukünftig gibt es zusätzlich noch ein Fahrverbot von einem Monat.

Die gleiche Strafe erhält zukünftig auch der Autofahrer, der durch die Rettungsgasse fährt.

Das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung kostet zukünftig 70,00 € und 1 Punkt. Die gleiche Strafe erhält der, der auf einem Geh- und Radweg parkt oder auf einem Schutzstreifen anhält und dabei eine Behinderung auftritt.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen innerorts beim Abbiegen nach rechts Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer dagegen verstößt, erhält ein Bußgeld i.H.v. 70,00 € und 1 Punkt.
Die Verwendung von Blitzer-Apps und Radarwarnern kostet 75,00 € und 1 Punkt.
Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung, z.B. durch das Warmlaufenlassen des Autos im Winter, kostet zukünftig bis zu 100,00 € Bußgeld.
Das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate kostet 60,00 € und 1 Punkt.
Die unpassende Bereifung im Winter wird zukünftig mit 75,00 € und 1 Punkt in Flensburg bestraft.
Darüber hinaus wird es eine Vielzahl von neuen Verkehrsschildern geben, z.B. ein Verkehrsschild „Überholverbot von Zweirädern“, ein Verkehrsschild für „Fahrradzonen“ die nur mit Zusatzschild für andere Verkehrsteilnehmer frei sind und in denen dann eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ab 28.04.2020 eine deutliche Verschärfung der Regelungen eintritt.


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