Medizinrecht

Ihre Anwälte im Bereich Medizinrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend und kompetent in allen Bereichen des Medizinrechts. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Gerade in Konstellationen wie beispielsweise dem Zusammenschluss von Ärzten zu einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft, beim Ausscheiden eines Gesellschafters oder der Aufnahme weiterer Gesellschafter sowie bei Praxisverkäufen können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Erstellung von Praxiskaufverträgen
  • Erstellung von Anteilskaufverträgen
  • Erstellung von Ausscheidensvereinbarungen
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Erstellung von Miet- und Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
  • Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • Mediationsverfahren

Selbstverständlich begleiten und vertreten wir unsere Mandanten auch vor den zuständigen Gremien und Körperschaften (Zulassungsausschuss, Kassenärztliche Vereinigung).

Unsere Anwälte halten regelmäßig Vorträge zu unterschiedlichen Themenbereichen des Medizinrechts.