Familienrecht

Ihre Anwälte im Bereich Familienrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend und kompetent in allen Bereichen des Familienrechts. Hierzu zählt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung. Gerade eine Trennung bzw. eine anstehende Scheidung wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf, sodass eine frühe und vorausschauende Beratung in jedem Fall sinnvoll ist.

Im Einzelnen beraten wir insbesondere zu folgenden Themen:

  • Trennung und Scheidung
  • unterhaltsrechtliche Fragestellungen (Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt)
  • eheliches Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
  • Vermögensauseinandersetzung (z.B. Hausrat, gemeinsame Immobilie)
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht

Im Familienrecht empfiehlt es sich grundsätzlich, bei etwaigen Streitigkeiten eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. In diesem Zusammenhang sind wir auch vertragsgestalterisch tätig. Dies umfasst insbesondere:

  • Beratung zu notariellen Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Erstellung von notariellen Vereinbarungen
  • Erstellung und Auslegung von Eheverträgen

Bezüge zum Erb- und Gesellschaftsrecht fließen in unsere Beratung selbstverständlich mit ein.