Erbrecht

Ihre Anwälte im Bereich Erbrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend und kompetent in allen Bereichen des Erbrechts.

Hierzu zählt zunächst die Beratung unserer Mandanten bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge. Dies umfasst insbesondere:

  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • lebzeitige Vermögensübertragungen
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Nach Eintritt eines Erbfalls stellen sich erfahrungsgemäß eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die es zu klären gilt. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten, indem wir sie sowohl im Hintergrund beraten als auch nach außen hin, gerichtlich und außergerichtlich, vertreten. Dabei sind wir v.a. in folgenden Bereichen für unsere Mandanten tätig:

  • Auslegung letztwilliger Verfügungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Pflichtteilsrecht
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaften
  • Beschränkung der Erbenhaftung