Schadensersatzansprüche können auf unterschiedlichste Art und Weise entstehen. Dabei können verschiedene Interessen und Rechtsgüter betroffen sein (Personen- und Sachschäden, reine Vermögensschäden). Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend auch gerichtlich zu sämtlichen Fragestellungen im Bereich des Schadensersatz- und Haftungsrechts.
Zu unserem Beratungsspektrum zählt auch die Prüfung und Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen auf Schadensersatz bzw. Entschädigung (z.B. entgangener Gewinn, Verdienstausfall) im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).