Zweigniederlassung

Jede der hier vorgestellten Unternehmensformen hat die Möglichkeit, Zweigniederlassungen zu errichten. Die in Deutschland tätigen Limiteds, die hier ihre Geschäftsräume haben, sind regelmäßig Zweigniederlassungen der englischen Gesellschaften. Eine Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Um den Begriff einer Zweigniederlassung zu erfüllen, muss eine selbständige Organisationseinheit vorliegen, die ohne weiteres als eigenständiges Unternehmen geführt werden könnte. Dies kann auch gegeben sein, wenn bei der Zweigniederlassung nur nach- oder untergeordnete Tätigkeiten z.B. wie ein Subunternehmer ausgeübt werden.
Somit ist nicht jede Filiale eine Zweigniederlassung und jedenfalls bei einer bloßen Verkaufsstelle oder Repräsentanz gänzlich auszuschließen.

Liegt eine Zweigniederlassung vor, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese notariell beglaubigt beim Handelsregister anzumelden.

Das Gesetz eröffnet hierbei als Gestaltungsmöglichkeit, einen Prokuristen zu ernennen, dessen Vertretungsbefugnis sich auf die Zweigniederlassung oder nur auf die Hauptniederlassung beschränkt.

fenster schliessen