Mietrecht


Betriebskosten – Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Vermieters



Es steht den Mietvertragsparteien im Wohnraummietrecht frei, anstelle eines konkreten Umlageschlüssels ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen des Vermieters zu vereinbaren.

(BGH, Urteil vom 5.11.2014 – VIII ZR 257/13; ZMR 2015, 207)


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