Mietrecht


Wohnraummiete – Fristlose Kündigung – Falsche Vorvermieterbescheinigung



Mit einer Vorvermieterbescheinigung soll der frühere Vermieter dem Mieter bestätigen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachgekommen ist. Dadurch soll sich der neue Mieter ein Bild von der Zuverlässigkeit und Bonität des Mieters machen.

Wird diese vom Mieter gefälscht, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des (neuen) Vermieters. Zu beachten ist, dass eine solche Kündigung innerhalb angemessener Frist erfolgen muss (§ 314 Abs. 3 BGB), also nach Ablauf dieser Frist verwirkt.

(BGH, Urteil vom 9.4.2014 – VIII ZR 107/13; ZMR 2015, 201)


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